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Online-Rechtsberatung in Mainz - Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Urheberrecht

Online-Beratung

Haben Sie Fragen zu einem rechtlichen Sachverhalt oder eine allgemeine Rechtsfrage, die Sie ohne den Zeitaufwand eines Kanzleibesuches beantwortet haben möchten, dann eignet sich hierfür eine Anfrage über das unten stehende Online-Formular.

Selbstverständlich kommen für eine Rechtsberatung allein über das Internet nur solche Fragen und Sachverhalte in Betracht, die nicht zu umfangreich und ohne Zusendung von Unterlagen zu beantworten sind.

Die Kosten für die Online-Rechtsberatung richten sich nach den Gebühren für eine Erstberatung im Sinne des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Eine solche Erstberatung ohne weitere Tätigkeiten, z. B. in Form eines Schreibens an einen Dritten, bemisst sich gemäß nach Nr. 2100f RVG. Die gesetzliche Gebühr für Verbraucher liegt hierbei zwischen 10,00 EUR und 190,00 EUR zzgl. MwSt. Hierbei kommt es auf den Gegenstandswert sowie auf Art und Schwierigkeit der jeweiligen Rechtsfrage an.

Da unterer und oberer Gebührenrahmen daher stark voneinander abweichen, hat der Rechtssuchende ein erhebliches Interesse, vor einer verbindlichen Beratungsanfrage die konkreten Kosten der Rechtsberatung zu erfahren.

Daher können Sie hier unverbindlich Ihre Rechtsfrage formulieren und abwarten, mit welcher Gebühr Sie im Falle einer Beauftragung zu rechnen haben.
Ein Beratungsvertrag kommt erst und nur dann wirksam zustande, wenn Sie sich mit der angebotenen Beratungsgebühr ausdrücklich schriftlich (E-Mail, Fax, Brief) einverstanden erklären.

Beachten Sie bitte, dass aus verschiedenen Gründen nur solche Anfragen beantworten werden können und dürfen, bei denen die personenbezogenen Daten vollständig und korrekt angegeben sind.

Obwohl allgemein bekannt, ist weiterhin darauf hinzuweisen, dass der elektronische Datenverkehr vor dem Zugriff unbefugter Dritter nicht sicher ist. Es ist daher nicht anzuraten, hochsensible Daten auf dem elektronischen Weg zu übermitteln.
Eine Haftung für Schäden im Zusammenhang mit der Übertragung der Daten auf dem elektronischen Weg wird daher ausgeschlossen.

Sollten Sie rechtschutzversichert sein, erfragen Sie bitte vorher bei Ihrer Versicherung, ob die Kosten einer solchen Online-Beratung übernommen werden. Andernfalls empfiehlt sich nämlich eine "Vollmandatierung" auf dem üblichen Wege.


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